Das Zinzendorf-Gymnasium Herrnhut wird als staatlich anerkannte Ersatzschule geführt und ist einer öffentlichen Schule gleichwertig. Das Gymnasium unterliegt der Aufsicht des Staates und „bleibt in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurück“ (Artikel 102, Absatz 1 u. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen). Das Gymnasium kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die die Voraussetzungen für den Besuch des Gymnasiums erfüllen. Im Rahmen von Aufnahmegesprächen wird dies geprüft und die Eignung festgestellt. Es bestehen keine Einschränkungen im Blick auf Wohnort, Konfession und Weltanschauung. Von den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern wird jedoch erwartet, dass sie die handlungsleitenden Grundsätze des Schulträgers kennen und achten. Am EZGH geht es nicht vordergründig um Erziehung zum Glauben, sondern um Erziehung aus Glauben.